Fallstricke bei der Zusammenarbeit mit privatärztlichen Abrechnungsgesellschaften

Die Fachanwälte für Medizinrecht der Kanzlei Depré Rechtsanwalts AG, Harald Heck und Dr. Wolfgang Popp, erklären, wie Sie Fallstricke bei der Abrechnung vermeiden können. 

 

Die Beitreibung der eigenen Honorarforderungen stellt für Ärzte ein Risiko dar und ist zudem nicht selten mit hohem Aufwand verbunden. Um sich dies zu ersparen, schließen viele deshalb Verträge mit Abrechnungsgesellschaften ab, die die Beitreibung dann übernehmen. Dabei ist den meisten nicht bewusst, dass sich aus diesem Geschäftsmodell erhebliche rechtliche Probleme ergeben können.

 

Erschienen in hightech für ärzte März 2009 und Juli 2009

HA-09-01-471158 Depre Rechtsanwalts AG -
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